08.11.2013
Obstgehölze
Um Streitigkeiten mit dem Nachbarn zu vermeiden, sollte man Obstgehölze nicht zu dicht an die Gartengrenze pflanzen. Am besten ist es, wenn man so weit von der Grenze wegbleibt, dass später beim Nachbar keine wesentliche Beeinträchtigung (z.B. Beschattung) entsteht. Das ist vor allem dort wichtig, wo an die Südgrenze des nachbarlichen Gartens Bäume gepflanzt werden sollen (Hoch-, Halb- und Viertelstämme sowie Büsche). Bei Beerenobststräuchern und Spindelbüschen tritt das nicht so stark in Erscheinung. Trotzdem sollte man auch bei ihnen mindestens 1 m von der Grenze bleiben. Bei größeren Obstgehölzen richtet man sich nach dem zu erwartenden Kronendurchmesser. Auf jeden Fall sollte der Abstand der Grenze so groß sein, dass vom ausgewachsenen Baum keine Zweige überhängen.